Die EU-Kommission hat nach eingehender Diskussion, auch mit den verantwortlichen Veterinärbehörden der Ukraine, mitgeteilt, dass die Ausnahmen für ukrainische Flüchtlinge in Begleitung von Heimtieren beendet werden. Mit 01.07.2023 gelten daher auch für Heimtiere aus der Ukraine wieder ausschließlich die regulären gesetzlichen Einreisebedingungen.
Ausgenommen davon bleiben Heimtiere, die nachweislich vor dem 15.6.2023 mit Ihren Besitzer:innen aus der Ukraine geflüchtet sind. Deren Besitzer:innen sind angehalten, so rasch als möglich den rechtskonformen Zustand (gültige Tollwutimpfung, Tollwuttiterbestimmung) für diese Tiere herzustellen.
Weiterführende Informationen über die private Verbringung Heimtieren in die Europäische Union