Lebende Tiere

Mit Hunden, Katzen, Vögeln und anderen Tieren können auch Krankheiten eingeschleppt werden. Zum Schutz vor bestimmten Krankheiten unterliegt die Einfuhr von lebenden Tieren besonderen Bestimmungen.

Informationen über die Mitnahme von Heimtieren im Reiseverkehr finden Sie unter dem Menüpunkt Reiseverkehr.

Informationen über die Ein- und Durchfuhr von lebenden Tieren finden Sie unter dem Menüpunkt Einfuhr.

Kontrollen im Reiseverkehr - Lebende Tiere und Produkte tierischen Ursprungs

Ziel der Reiseverkehrskontrollen ist die Verhinderung der Einschleppung bekannter oder exotischer Tierkrankheiten und Zoonosen (= Infektionskrankheiten, die gleichermaßen bei Tieren und Menschen vorkommen und somit sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf Tiere übertragen werden können) in die Europäische Union. Durch die gesteigerte Mobilität der Menschen ist das Bedürfnis nach Mitnahme der eigenen Haustiere, traditioneller Geschenke oder lokaler oder nationaler Spezialitäten gestiegen. Oft wird dabei aber nicht beachtet, dass Tiere oder Produkte tierischen Ursprungs Überträger von Krankheiten (z.B. Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Tollwut) sind. Zum Schutz des österreichischen Tierbestandes vor Seuchen und der Bevölkerung vor Zoonosen müssen daher aus tierseuchenrechtlicher Sicht Maßnahmen gesetzt werden. Diese mögen Reisende als Einschränkung empfinden, sie dienen aber letztlich dem Schutz der Tiere und der Allgemeinheit vor der Einschleppung gefährlicher, manchmal nicht behandelbarer Krankheiten.