Begriffserklärungen
... ist eine veterinärbehördliche Grenzkontrollstelle, an der eine Durchfuhrsendung bei Austritt aus der EU kontrolliert wird (= an einer EU-Außengrenze).
CE–Kennzeichen
...ist die Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.
... ist die amtliche Prüfung der die Tiere und Waren begleitenden amtlichen Bescheinigungen und Dokumente.
... ist ein Staat, der nicht Mitglied der EU ist, z.B. Serbien, Türkei, USA, Großbritannien, …
... ist die Verbringung von Sendungen aus einem Drittstaat nach Österreich mit anschließender Verbringung in einen weiteren Drittstaat. Dies kann direkt über Österreich oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU geschehen.
...besagt, dass die Erfüllung der in Artikel 10 und Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG genannten Anforderungen nachgewiesen wurde. Die EG-Konformitätserklärung enthält mindestens die in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten und entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang III. Sie wird in die Sprache oder Sprachen übersetzt, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben werden, in dem das Spielzeug in Verkehr gebracht wird bzw. auf dessen Markt es bereitgestellt wird. Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Spielzeugs.
... ist die Beförderung einer veterinärbehördlich kontrollpflichtigen Sendung von einem Drittstaat zu
a) einem in Österreich gelegenen Bestimmungsort oder
b) über Österreich zu einem anderen Bestimmungsort innerhalb der EU
Einfuhr versus Einreise: „Einfuhr“ ist der allgemein gebräuchliche Begriff in Bezug auf gewerbliche Sendungen (Unternehmen), „Einreise“ ist der allgemein gebräuchliche Begriff für private Reisen (manchmal wird anstelle des Begriffes „Einfuhr“ auch „Verbringung“ verwendet, es handelt sich dabei gleichermaßen um „gewerbliches Reisen“).
... ist eine veterinärbehördliche Grenzkontrollstelle, an der eine Sendung bei Eintritt in die EU kontrolliert wird (= an einer EU-Außengrenze).
... ist der europäische Wirtschaftsraum – dieser besteht aus den 27 EU Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Hinweis: Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, sie ist aber durch eine Reihe von bilateralen Verträgen mit der EU verbunden. In vielen Bereichen sind Schweizer Staatsangehörige daher EU-Bürger:innen gleichgestellt.
... sind Länder die in Anhängen einschlägiger EU-Rechtsakte aufgelistet sind, für welche in der Regel vereinfachte Einfuhr- bzw. Einreisebedingungen in die EU bestehen. Diese erleichterten Bedingungen sind in der Regel durch verschiedene Abkommen mit der EU begründet.
Für nicht gelistete Länder bestehen somit keine erleichterten Einfuhr- bzw. Einreisebestimmungen.
... ist ein Dokument mit welchem lebende Tiere, Lebensmittel und Waren tierischen sowie nichttierischen Ursprungs zur Einfuhrkontrolle anzumelden sind. Grenztierärzt:innen und/oder Kontrollorgane bescheinigen im GGED, ob die Tiere bzw. Lebensmittel und Waren den Einfuhrbedingungen der EU entsprechen oder nicht.
Es gibt für jede Art von Sendung ein eigenes GGED:
- GGED-A: lebende Tiere
- GGED-P: Lebensmittel und Waren tierischen Ursprungs
- GGED-D: Lebensmittel und Waren nichttierischen Ursprungs
Hinweis: die englische Bezeichnung lautet CHED – common health entry document.
... ist eine amtliche Stelle, an welcher die Grenztierärzt:in bzw. ein bescheinigungsbefugtes amtliches Kontrollorgan die Grenzkontrolle an der Grenze zu einem Drittstaat bzw. einer EU-Außengrenze (z.B. Flughafen Wien Schwechat) durchführt.
... ist die von der zuständigen Zentralbehörde eines Staates mit der Durchführung der Veterinärbehördliche Grenzkontrolle beauftragte amtliche Tierarzt/ Tierärztin.
Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 und den dazu erlassenen Rechtsakten der Union, sowie sonstige, anlässlich des Grenzübertrittes im Rahmen gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen von Grenztierärztinnen und Grenztierärzten durchzuführende Kontrollen und Untersuchungen;
Einfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen aus einem Drittland, unter folgenden Voraussetzungen:
a) die Sendung stammt aus einem Drittstaat oder Landesteil eines Drittstaates, der durch einen Rechtsakt der Union zum Exportzur Ausfuhr in die Union zugelassen ist, wenn die unionsrechtlichen Vorschriften dies vorschreiben, und
b) für die betreffenden Tiere, Waren oder Gegenstände und für den jeweiligen Verwendungszweck sind in Rechtsakten der Union Bescheinigungen oder Dokumente vorgeschrieben, und
c) die Sendungen stammen, soweit die unionsrechtlichen Vorschriften dies vorsehen, aus zugelassenen Betrieben.
...ist eine Norm, die von einem der in Anhang I der Richtlinie 98/34/EG anerkannten europäischen Normungsgremien auf der Grundlage eines Ersuchens der Kommission nach Artikel 6 jener Richtlinie erstellt wurde.
... ist ein Tier, das zu privaten Zwecken und nicht zu Handelszwecken gehalten wird. Unter diesen Begriff fallen Hunde, Katzen, Frettchen und sonstige Tiere wie Wirbellose (ausgenommen Bienen, Weichtiere des Stammes Mollusca und Krebstiere des Unterstammes Crustacea), Zierwassertiere, Amphibien, Reptilien, Vögel (Exemplare von Vogelarten außer Geflügel, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel (Ratitae)), sowie Nagetiere und Kaninchen (außer solchen, die zur Lebensmittelproduktion bestimmt sind.
... ist ein web-basiertes Informations-Management-System der EU, welches
- zum Austausch von Informationen zwischen Behörden
- zur Erhöhung der Transparenz von Kontrollergebnissen sowie von amtlichen Entscheidungen
dient. IMSOC umfasst u.a. das „Trade Control and Expert System (TRACES)“ und das „Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)“.
... ist privater Reiseverkehr mit persönlichem Reisegut von Reisenden zu nicht gewerblichen Zwecken, z.B. Tourismus. Unter Reiseverkehr werden alle privaten Formen und Arten des Reisens verstanden, welche sich nicht nur auf den Personenverkehr beschränken, sondern auch den Tierverkehr und den Güterverkehr umfassen.
Alle von der Europäischen Union oder von einem Mitgliedstaat erlassene Maßnahmen, die Einfuhrbeschränkungen für Tiere, Waren oder Gegenstände festlegen.
Eine Titeruntersuchung wird gemacht, um festzustellen, ob nach einer Impfung ein ausreichender Impfschutz besteht.
- Antikörper = Eiweiße welche vom Immunsystem eingesetzt werden um Krankheitserreger wie Bakterien und Viren zu bekämpfen (= Abwehrstoffe des Körpers). Antikörper werden nach dem Kontakt mit Antigenen (= Stoffe, die vom Körper als fremd erkannt und bekämpft werden) gebildet
- Serologische Untersuchung = ist die Untersuchung der Wechselwirkung zwischen Antikörpern und Antigene im Blutserum
- Titer = Maß für die Anzahl bestimmter Antikörper im Blut. Der Titer ist ein Maßstab um festzustellen, ob nach einer Impfung ein ausreichender Impfschutz besteht
... sind alle durch eine österreichische Behörde verfügbaren Maßnahmen, um das Inverkehrbringen (Einführen, Einreisen) einer Sendung (Tiere, Lebensmittel und Waren) zu verhindern (dies sind v.a. Verkehrsbeschränkungen, Quarantäne oder Schlacht- sowie Tötungsanordnungen, die Anordnung der Vernichtung, die Behandlung von Waren und Lebensmitteln, das Außer-Landes-Verbringen).
... sind alle natürlichen oder juristischen Personen, für die eine oder mehrere Pflichten nach den Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 der VO (EU) 2017/625 gelten (Gewerbe).
... ist eine Person welche berechtigt ist, über eine private Sendung von Heimtieren (Achtung: max. 5 Heimtiere auf einmal) zu bestimmen. Sie ist somit aber auch verantwortlich für den gesetzlich konformen Transport des Tieres an seinem Bestimmungsort bzw. zu seinem Besitzer:in.
... ist das elektronische Verbrauchergesundheitsinformationssystem (vis.statistik.at).
... bedeutet, dass Tiere, Lebensmittel und Waren, etc. aus der EU ausgeführt wurden und nach einer gewissen Zeit wieder in die Union eingeführt werden.
Mit anderen Worten: Ist die Rückbringung von aus der EU stammenden Sendungen, die in einen Drittstaat gebracht wurden.
...ist gemäß VO (EU) 2019/1020 (Marktüberwachungsverordnung) Artikel 4 (2):
a) in der Union niedergelassenen Hersteller
b) ein Einführer, wenn der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist
c) ein Bevollmächtigter, der vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, die in Absatz 3 festgelegten Aufgaben im Namen des Herstellers wahrzunehmen, oder
d) für von ihm abgefertigte Produkte einen in der Union niedergelassenen Fulfilment-Dienstleister, sofern kein anderer Wirtschaftsakteur nach den Buchstaben a, b und c in der Union niedergelassen ist