Qualitätsregelungen
Unter dem Begriff “Qualitätsregelungen” versteht das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) Qualitätsauslobungen wie geografische Angaben von Spirituosen (g.A.) sowie garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) und die Zulassung von nicht-biologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs.
In der EU werden bestimmte Lebensmittel, Spirituosen und Weine durch Qualitätsauslobungen vor Nachahmung und missbräuchlicher Verwendung geschützt. Das BAVG ist die zuständige nationale Behörde für die Bearbeitung von Anträgen für geografische Angaben für Spirituosen (g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.). Um als g.A. oder g.t.S. eingetragen zu werden, muss ein Produkt sowohl eine bestimmte Qualität aufweisen, als auch einen engen Bezug zu seiner Herkunftsregion haben.
Die Herstellung von verarbeiteten biologischen Lebensmitteln basiert auf der Verwendung biologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs. Bei biologischen Produkten dürfen unter bestimmten Bedingungen maximal 5 Prozent der Zutaten aus nicht-biologischer Landwirtschaft stammen, sofern diese nicht in biologischer Qualität verfügbar sind. Diese Zutaten müssen jedoch vom BAVG nach strengen Kriterien geprüft werden, bevor ihnen eine vorübergehende Zulassung für sechs Monate gewährt werden kann.