Internet-Einkauf in Österreich

Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika & Co online einkaufen

Wie in vielen anderen Ländern weltweit nimmt auch in Österreich der Online-Einkauf stetig zu. Vor allem bei Produkten des täglichen Bedarfs boomen in Europa Einkaufs-Plattformen aus den USA und China. Besonders bei Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetikprodukten kann dies beobachtet werden, da sie regelmäßig gekauft werden und der Einkauf über das Smartphone bequemer sein kann. In den vergangenen 20 Jahren hat der Anteil der Online-Käufer:innen an der österreichischen Bevölkerung von unter 10 auf über 60 Prozent zugenommen, das Volumen der Online-Ausgaben für den Internet-Einzelhandel und -Versandhandel ist auf über 10 Milliarden Euro pro Jahr angestiegen.

Der Internetkauf birgt neben Fragen des Datenschutzes vor allem auch Gefahren punkto Sicherheit, sei es wegen gefälschter oder minderwertiger Produkte oder fehlender Kennzeichnung beziehungsweise Produktinformationen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und ein hohes Maß an Verbraucher:innenschutz sicherstellen zu können, ist der Internethandel genauso wie der reguläre stationäre Handel rechtlichen Vorgaben unterworfen und unterliegt einer amtlichen Überwachung. 

Gründung Bundesamt für Verbrauchergesundheit und AGES Interneteinheit

Die Zuständigkeit des BAVG umfasst die amtliche Kontrolle von Waren, die dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) unterliegen - wie etwa Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, etc. - und über das Internet oder andere Fernabsatzkanäle von ausländischen Webshops in Österreich zum Verkauf angeboten werden. Diese Tätigkeit umfasst die amtliche Kontrolle sämtlicher Internet-Anbieter aus Vertragsstaaten der EU, EWR-Staaten oder Drittländer. 

Um Synergien nutzen zu können wurde mit 1.1.2022 sowohl das BAVG als auch die AGES Interneteinheit operativ tätig. Die AGES Interneteinheit leistet einen wesentlichen Beitrag in Unterstützung des BAVG im Rahmen der amtlichen „Internetkontrolle“ unter anderem bei Online-Recherchen, technischen Rahmenbedingungen und Probenziehungen. In Abgrenzung zur Zuständigkeit des BAVG verbleibt die behördliche Kontrollkompetenz für den Onlinehandel von österreichischen Anbietern bei der zuständigen Landesbehörde (Landeshauptmann).

Verbraucher:innen-Schutz bei Online-Einkäufen in ausländischen Webshops

Um im Sinne des Verbraucher:innen-Schutzes eine amtliche Kontrolle auch im schwer zu kontrollierenden ausländischen Online-Handel zu gewährleisten, legt das BAVG einen strategischen Schwerpunkt auf dem kontinuierlichen Ausbau der amtlichen Kontrolle im Fernabsatz. Die gesetzten Handlungen beruhen auf folgenden drei Säulen: