Rechtliches

Verordnungen des BAVG

Amtssignatur

Amtssignatur BAVG - Gesicherte Veröffentlichung
Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarken.
Gesetzliche Grundlage: E-Government-Gesetz - Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz - E-GovG).

Prüfung der elektronischen Amtssignatur
Die Echtheit der Amtssignatur kann unter http://www.signaturpruefung.gv.at oder durch Vorlage beim Bundesamt für Verbrauchergesundheit(office@bavg.gv.at) überprüft werden.
Gesetzliche Grundlage: Signaturgesetz - Bundesgesetz über  elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische
Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz - SVG).

Meldung von Verstößen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen Bestimmungen tatsächlich oder potenziell verstoßen wurde, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit fallen, kontaktieren Sie uns bitte mittels Kontaktformular oder via office@bavg.gv.at.

Hinweis: Die Mitarbeiter:innen des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit unterliegen einer strikten Verschwiegenheitspflicht. Ihre Hinweise werden daher streng vertraulich behandelt und ein angemessener Schutz vor Sanktionsmaßnahmen, Diskriminierung oder anderen Arten ungerechter Behandlung wird gewährleistet.

EU-Recht

Achtung: Es wurde auf die Fassung des Kundmachungstages verlinkt. Bitte beachten Sie konsolidierte Fassungen, falls vorhanden.

Grenzkontrolle und Import

BIO

 

Das BAVG übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Vollständigkeit der gemachten Angaben.