Ab 1.1.2023 ist das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) gemäß §6c Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) in Verbindung mit § 25a Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) die zuständige Behörde für die amtliche Kontrolle im Sinne der Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) von Sendungen von Gebrauchsgegenständen und kosmetische Mitteln beim Eingang in die Europäische Union über österreichisches Staatsgebiet. Die amtliche Kontrolle erfolgt hierbei in enger Zusammenarbeit mit dem Zollamt Österreich.
Neue BAVG Aufgabe ab 1.1.2023 - Kontrolle Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel
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