Mit Montag 1.7.2024 übernimmt das BAVG die Agenden der Einfuhrbewilligungen gem. §23 Abs 4 TGG 2024 iVm §§ 13 und 14 VEVO 2022 Anträge sind somit ab diesem Datum ausnahmslos an das BAVG zu stellen.
Neu ist, dass für die Antragstellung ein bedienungsfreundliches Online-Formular zur Verfügung steht:
https://tforms.bavg.gv.at/einfuhrbewilligung/antrag
Mehr Informationen dazu finden Sie unter:
Einfuhrbewilligung