Änderungen bei der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs ab 18.02.2026

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Vorübergehend verstärkte amtliche Kontrollen.

Sendungen aus Drittländern (oder Teilen von Drittländern) mit Lebens- und von Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs, die in den Anhängen der VO (EU) 2019/1793 i.d.g.F. aufgeführt sind, werden an Grenzkontrollstellen bei ihrem Eintritt in die Europäische Union und an den Kontrollstellen vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen unterzogen.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/194 wurde die VO (EU) 2019/1793 überarbeitet und die Anhänge wurden angepasst.

Es gelten somit ab 18.02.2026 die Anhänge in der Fassung des Anhangs der VO (EU) 2026/194. 

Weiterführende Informationen zur Einfuhrkontrolle bei pflanzlichen Lebensmitteln und Waren nicht tierischen Ursprungs finden Sie unter folgendem Link:

Einfuhrkontrolle bei Lebensmitteln und Waren nicht tierischen Ursprungs