Sendungen aus Drittländern (oder Teilen von Drittländern) mit Lebens- und von Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs, die in den Anhängen der VO (EU) 2019/1793 i.d.g.F. aufgeführt sind, werden an Grenzkontrollstellen bei ihrem Eintritt in die Europäische Union und an den Kontrollstellen vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen unterzogen.
Mit der VO (EU) 2024/286 wurde die VO (EU) 2019/1793 überarbeitet und die Anhänge wurden angepasst, diese Änderungen gelten mit 6.2.2024.
Weiterführende Informationen zur Einfuhrkontrolle bei pflanzlichen Lebensmitteln und Waren nicht tierischen Ursprungs finden Sie unter folgendem Link:
Einfuhrkontrolle bei Lebensmitteln und Waren nicht tierischen Ursprungs