Nach einer Evaluierung der Europäischen Kommission bzgl. der Ausrollung des eSeal für Kontrollbescheinigung (COI) wurde die Übergangsfrist von ursprünglich 30.6.2022 auf 31.10.2022 verlängert. Als neues Datum für die verpflichtende Unterfertigung der Kontrollbescheinigungen mittels eSeal,
durch die Kontrollstelle/Kontrollbehörde im jeweiligen Drittland, ist nun der 1.11.2022 festgelegt.
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