Verbraucher:innenschutz im Internet: Maßnahmenpaket der EU-Kommission und Schulterschluss zwischen der EU und nationalen Behörden

| Lesezeit 2 min

Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) als zuständige Behörde für die amtliche Online-Kontrolle von Waren wie etwa Kinderspielzeug, Kosmetika und Lebensmittel, die aus dem Ausland nach Österreich verbracht werden, begrüßt das Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur Stärkung des Verbraucher:innenschutzes im Internet ausdrücklich.

Die effiziente amtliche Überwachung des Online-Handels ist eine der großen Herausforderungen für den Verbraucher:innenschutz in Österreich und Europa. Zwei Drittel der Österreicher:innen kauften 2023 Waren des täglichen Bedarfs online – Tendenz steigend. In der internationalen Vernetzung sieht das BAVG den größten Hebel für einen effizienten Ausbau der Kontrolle. 

Im Rahmen eines Austausches zwischen dem Gesundheitsministerium (BMSGPK), dem BAVG und der EU Kommission im Januar 2025 konnten bereits Erfahrungen ausgetauscht und mögliche Verbesserungen bei der Querschnittsmaterie Online-Handel diskutiert werden. Gemeinsames Ziel von Österreich und der EU-Kommission sind sichere Produkte und Transparenz für Verbraucher:innen analog zum stationären Handel. 

Das nun von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket sieht folgende Eckpfeiler vor:

  • Zollreform, einschließlich der Aufforderung an die Mitgesetzgeber, das vorgeschlagene Reformpaket für die Zollunion rasch zu verabschieden, um eine rasche Umsetzung neuer Vorschriften zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Bereich des elektronischen Handels zu ermöglichen. Dazu gehören die Abschaffung der Zollbefreiung für Pakete mit geringem Wert von weniger als 150 Euro und die Stärkung der Kontrollmöglichkeiten, wie z. B. ein besserer Datenaustausch und eine bessere Risikobewertung. Die Kommission fordert die Mitgesetzgeber außerdem auf, weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z. B. eine nichtdiskriminierende Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Artikel, die in die EU importiert und direkt an Verbraucher geliefert werden, um die steigenden Kosten für die Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften durch Milliarden solcher Sendungen zu decken.
  • Gezielte Maßnahmen für importierte Waren, einschließlich der Einführung koordinierter Kontrollen zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie koordinierter Maßnahmen zur Produktsicherheit, wie z. B. die erste Produktsicherheitsüberprüfung. Dies sollte dazu führen, dass nicht konforme Waren vom Markt genommen werden, und zur Sammlung von Beweismitteln beitragen, die in die Risikoanalyse und ergänzende Maßnahmen einfließen. Künftige Kontrollen werden für bestimmte Betreiber, Waren oder Handelsströme auf der Grundlage der Risikoanalyse fortlaufend intensiviert. Je höher die Rate der Verstöße, desto größer sollte die Wachsamkeit in den nachfolgenden Phasen sein, während Sanktionen Fälle systematischer Verstöße widerspiegeln sollten.
  • Schutz der Verbraucher auf Online-Marktplätzen, wobei Praktiken des elektronischen Handels als klare Durchsetzungspriorität im Rahmen des Digital Services Act hervorgehoben werden, sowie Instrumente wie der Digital Markets Act und solche, die für alle Händler gelten: die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung, die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und das Verbraucherschutznetzwerk.
  • Einsatz digitaler Tools, die die Überwachung der E-Commerce-Landschaft durch den Digital Product Passport und neue KI-Tools zur Erkennung potenziell nicht konformer Produkte erleichtern können.
  • Umweltschutz, einschließlich der Annahme des ersten Aktionsplans zur Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte und der Forderung nach einer raschen Annahme der gezielten Änderung der Abfallrahmenrichtlinie.
  • Stärkung der Verbraucher und Händler durch Sensibilisierungskampagnen zu Verbraucherrechten, Risiken und Rechtsbehelfen.
  • Internationale Zusammenarbeit und Handel, einschließlich der Bereitstellung von Schulungsmaßnahmen zu den EU-Produktsicherheitsvorschriften und der Bewertung aller möglicherweise auftretenden Beweise im Zusammenhang mit Dumping und Subventionen.