Unter Hinzuziehung der fachlichen Expertinnen und Experten für Nahrungsergänzungsmittel und neuartige Lebensmittel der AGES wurden insgesamt 82 Proben kontrolliert, wovon 11 Produkte zum Schutz der Verbraucher:innen “als nicht verkehrsfähig” vom Markt genommen werden mussten. Gründe für die Beanstandungen waren die Einstufung als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel ("Novel Food") sowie Kennzeichnungsmängel.
Anders als bei einer ersten gemeinsamen Kontrollaktion “BMF/Zoll/BAVG/AGES: Erfolgreiche Kontrollaktion zu Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet” fiel die Beanstandungsquote bei der aktuellen Schwerpunktaktion mit knapp 14 Prozent gegenüber damals 44 Prozent deutlich geringer aus, auch wurde dieses Mal keine gesundheitsgefährdende Probe gefunden.
Allerdings wurden auch diesmal wieder besonders viele unzulässige neuartige Lebensmittel ("Novel Food") gefunden. Es handelte sich vor allem um pflanzliche Produkte, die der außereuropäischen Heilkunde zuzuordnen sind. Konkret wurde erneut Lithium in Nahrungsergänzungsmitteln entdeckt. Diese Produkte werden im Rahmen künftiger amtlicher Kontrollen speziell berücksichtigt.
Die Expert:innen von Zoll, BAVG und AGES konnten durch die Kontrollaktion wichtige Erkenntnisse über Nahrungsergänzungsmittel aus dem Online-Handel gewinnen, welche Trends gerade am Online-Markt bestehen, welche Produkte aus Drittstaaten außerhalb der EU an Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich versendet werden, um diese vor Gesundheitsgefahren zu schützen.