Verbraucher:innenschutz im Internet: Billig-Onlinekäufe können Ihre Gesundheit gefährden

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Als größte Herausforderung für eine effiziente amtliche Marktüberwachung des Onlinehandels (eCommerce) gilt derzeit die rasant steigende Bestellmenge von Einzelprodukten, die nur mit großem Aufwand geprüft und bei Verstößen nur einzeln abgefangen werden können, sowie die schwierige Rückverfolgbarkeit zum Hersteller. Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit machte bei einer Podiumsdiskussion des Ökosozialen Forums (ÖSF) gemeinsam mit Expert:innen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf neue gesundheitliche Risiken bei Onlinekäufen aufmerksam. Online werden oftmals Produkte gekauft, die es in der ganzen EU nicht zu kaufen gibt und die bei stationären Kontrollen nicht gefunden werden. Hier braucht es auch verstärkt Bewusstseinsbildung für die Gesundheitsgefahren bei Billig- und Billigst-Angeboten. 

Überwachung des Onlinehandels: Onlinekäufe nehmen massiv zu

Österreichische Verbraucher:innen kaufen immer öfter Lebensmittel und andere Produkte des täglichen Bedarfs wie Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel oder Kinderspielzeug im Internet: 2023 kauften zwei Drittel der Österreicher:innen Waren des täglichen Bedarfs online ein. Gerade bei Kinderspielzeug ist dieser Trend stark steigend. Die amtliche Kontrolle findet allerdings überwiegend im stationären Handel statt. 2024 wurden vom BAVG in Zusammenarbeit mit der AGES über 140 Kontrollen und Probenziehungen von Spielzeug, Kosmetik und Nahrungsergänzungsmitteln durchgeführt. Unter das Kontrollregime des BAVG fallen dabei auch die großen amerikanischen und chinesischen Online-Plattformen. Die Beanstandungsquote lag 2024 beispielsweise bei Spielzeug wegen Sicherheitsmängeln bzw. Kennzeichnungsmängeln bei über 80 Prozent. Bei Nahrungsergänzungsmitteln wurden teilweise verbotene beziehungsweise nicht zugelassene Inhaltsstoffen wie Lithium oder gesundheitsschädliches Quecksilber gefunden. 

Verbraucher:innen-Schutz im Internet: Billig(st)-Spielzeug ist oft gefährlich

Das BAVG arbeitet beispielsweise bei der Überwachung von Spielzeug sehr eng mit dem Zoll und der AGES zusammen. Gerade hier zeigt sich ein großer Unterschied zwischen stationärem und Online-Handel: Die Beanstandungsquote im stationären Handel ist ungleich niedriger als bei Billig-Angeboten aus dem Internet. In der AGES werden jährlich zirka 500 Spielzeugproben untersucht. Bei Sicherheitsmängeln, die ein „ernstes Risiko“ aufweisen, liegt die Beanstandungsquote im langjährigen Durchschnitt bei zirka 4 Prozent. Bei einer aktuellen europaweiten Schwerpunktaktion zu “Aktivitätsspielzeug” wie Schaukeln, Rutschen oder Klettertürmen aus dem Internet mussten hingegen 100 Prozent der Produkte wegen Verstößen gegen die strengen Sicherheitsanforderungen der EU-Spielzeugverordnung aus dem Verkehr gezogen werden. Schwerwiegende Sicherheitsmängel sind zum Beispiel ablösbare und verschluckbare Kleinteile bei Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten oder bei Magnetspielzeugen und eine zu hohe kinetische Energie bei Geschossspielzeug. Achten Sie daher beim Kauf von Spielzeug auf Qualität. 

Internetkontrolle wird ausgebaut und behördliche Kooperation verstärkt

In der nationalen und internationalen Vernetzung sieht das BAVG den größten Hebel für einen effizienten Ausbau der Kontrolle des Online-Handels. Die Zusammenarbeit in der amtlichen Internet-Kontrolle wird daher mit anderer Behörden, der AGES und dem gemeinnützigen Verein ÖIAT kontinuierlich ausgebaut, um sichere Produkte und Transparenz für Verbraucher:innen analog zum stationären Handel sicherzustellen. Technisch werde seitens der AGES im Rahmen des FFG-geförderten Forschungsprojektes "eMarketshield" bereits der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI-Tools) für risikobasierte Kontrollen eine effiziente der Marktüberwachung im Online-Lebensmittelhandel erprobt, um die Synergien in Österreich zu nutzen und gemeinsam Lösungen für Online-Recherchen, Kontrollplanung und Probenziehungen zu entwickeln. Ziel des BAVG ist es, die Ressourcen für Kontrollen dem Kaufverhalten anzupassen und die Zusammenarbeit aller Marktüberwachungsbehörden inklusive des Zolls zu stärken. 

>> Nachschau der Podiumsdiskussion mit Expert:innen des BMSGPK, BAVG, AGES

>> Internetkontrolle des Bundesamtes, Schwerpunktaktionen und Kooperationen