Verbraucher:innenschutz im Internet: "100% Arabica" Kaffee

| Lesezeit 1 min

In einer gemeinsamen Kontrollaktion des BAVG und der AGES wurden Internetbestellungen von “100% Arabica" Kaffee-Produkten hinsichtlich von Verfälschungen mit anderen Kaffee-Arten untersucht.

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich Verfälschung von Kaffee-Produkten aus dem Internethandel. Gemeinsam mit fachlichen Expert:innen (Gutacher:innen) der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurde untersucht, ob Kaffeeproben mit der Auslobung “100% Arabica” mit anderen Kaffeearten “Robusta” verfälscht wurden. 

Die Überprüfung von “Food Fraud”-Aspekten ist eine wichtige Aufgabe des BAVG. Betreffend verfälschtem Arabica-Kaffee wird analytisch nach 16-O-Methylcafestol gesucht. Dieses Molekül dient als “Marker”, um "Robusta-Kaffee" von „Arabica-Kaffee“ zu unterscheiden. Bei Werten von über 20 mg/kg 16-O-Methylcafestol besteht der dringende Verdacht, dass Arabica-Kaffee mit dem günstigeren Robusta-Kaffee verfälscht wurde.

Ergebnis: Keine der Proben musste beanstandet werden. Zehn Proben (fünf Proben gemahlener Kaffee, fünf Proben Kapseln/Pads) wurden online gezogen und analysiert. Bei sieben der zehn untersuchten Proben konnte kein 16-O-Methylcafestol nachgewiesen werden. Bei zwei Proben konnte 16-O-Methylcafestol unterhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden. Bei einer Probe gemahlener Arabica Hochland Kaffee konnte ein Wert von 16-O-Methylcafestol nachgewiesen werden, der unter Bezugnahme der Messunsicherheit zu bewerten war.

Weitere Details entnehmen Sie dem Abschlussbericht.