In den vergangenen 20 Jahren hat der Anteil der Online-Käufer:innen an der österreichischen Bevölkerung auf über 60 Prozent zugenommen, das Volumen der Online-Ausgaben für den Internet-Einzelhandel und -Versandhandel ist auf über 10 Milliarden Euro pro Jahr angestiegen. Der Online-Einkauf insbesondere bei Produkten des täglichen Bedarfs auf Einkaufs-Plattformen aus den USA und China boomt in Europa. Um der Gefahr potenzieller gesundheitsschädlicher Produkte auch im Internethandel zu begegnen, wurde die amtliche Kontrolle in diesem Bereich durch das BAVG risikobasiert verstärkt. Ganz gezielt werden vom BAVG Trends beim Einkaufsverhalten der österreichischen Verbraucher:innen nach Warengruppe, Herkunftsland und Online-Plattform beobachtet. Auf Basis von EU-weiten Schwerpunktaktionen, nationalen Kontrollaktionen und risikobasierten Monitorings unter Berücksichtigung von Hersteller, Plattform und Beanstandungsquote sowie konkreten Verbraucher:innenbeschwerden werden Proben auch anonym gezogen und untersucht.
Kooperationen des BAVG bei Kontrolle internationaler Online-Plattformen
Um ein hohes Maß an Verbraucher:innenschutz etwa bei Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetik sicherstellen zu können, die über das Internet von ausländischen Webshops in Österreich zum Verkauf angeboten werden, kooperiert das BAVG mit der AGES Interneteinheit. Die AGES unterstützt unter anderem bei Online-Recherchen, technischen Rahmenbedingungen und Probenziehungen. Auch mit dem Zollamt Österreich besteht eine Kooperation, um die gegenseitige Unterstützung im operativen Vollzug und den Austausch von Knowhow im Bereich Lebensmittelsicherheit und Schutz vor Tierseuchen zu verbessern. So wurden bereits einige Schwerpunktaktionen im Bereich der Internetkontrolle gemeinsam geplant und ausgeführt. Die Beanstandungsquote bei den 2024 durchgeführten BAVG Kontrollen stellte mit 62 Prozent einen sehr hohen Wert dar. 2024 wurden vom BAVG insgesamt 150 Kontrollen durchgeführt. Bei 77 kontrollierten Nahrungsergänzungsmitteln mussten 40 beanstandet werden. Von 16 kontrollierten kosmetischen Mitteln mussten 13 beanstandet werden. Bei Kinderspielzeug mussten 29 von 37 Proben beanstandet werden. Weitere Kontrollen entfielen auf Lebensmittel und Lebensmittel-Kontaktmaterial.