Seit 1.1.2022 ist das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (BAVG) für Teile der behördlichen Internetkontrolle zuständig. Ein wesentlicher Eckpfeiler der Internetkontrolle ist die Mitarbeit des BAVG bei EU-koordinierten Kontrollaktionen betreffend e-Commerce (Internet-Handel). Das BAVG hat seine erste EU-koordinierte Kontrollaktion, genannt „Bamboo-zling“, in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), den Bundesländern und dem Kompetenzzentrum Lebensmittelkette der AGES durchgeführt und illegale Produkte vom Markt genommen.
Ziel der europaweiten Internet-Kontrollaktion „Bamboo-zling“
21 EU-Mitgliedstaaten haben an der koordinierten Aktion der Europäische Kommission gemeinsam mit dem EU-Netz für Agrarbetrug, den zuständigen Behörden für Lebensmittelsicherheit und den Zollbehörden teilgenommen. Die Internet-Kontrollaktion zielt darauf ab, die illegale Einfuhr, den Handel und die Werbung für Kunststoffartikel zu unterbinden, die als Lebensmittelkontaktmaterialien, z. B. Geschirr, verkauft werden und Bambus oder andere nicht zugelassene pflanzliche Zusatzstoffe enthalten. Während der einjährigen Aktion wurden 748 Fälle von Kunststoffmaterialien mit Lebensmittelkontakt, die nicht zugelassenes Bambuspulver enthalten, gemeldet. Von diesen 748 Fällen waren 644 Produkte bereits auf dem EU-Markt erhältlich, während 104 Waren an der EU-Grenze zurückgewiesen wurden, wobei die Mehrzahl der illegalen Produkte aus China stammte. Die Hersteller, Importeure und Händler wurden von den Behörden der Mitgliedstaaten aufgefordert, die Produkte unverzüglich vom Markt zu nehmen.
Ergebnisse der Aktion „Bambus-Schwindel“ in Österreich
Insgesamt acht illegale Produkte wurden Internet-Shops in Österreich gefunden. Vier Produkte bzw. Produktlinien wurden von den zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer vom Markt entfernt bzw. vernichtet und deren Online-Bestellmöglichkeit entfernt. Im Zuge der Aktion wurden weitere vier Produkte bzw. Produktlinien in das Europäische Behörden-Schnellwarnsystem RASFF eingemeldet, weil die Internet-Shops vom Ausland aus betrieben werden. Die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten sind informiert und können gegebenenfalls weitere Schritte setzen. Einige Produkte bzw. Produktlinien wurden bei der Überprüfung nicht mehr vorgefunden bzw. waren diese zum betreffenden Zeitpunkt nicht mehr am Markt erhältlich. Verbraucher:innen, die bereits Produkte gekauft haben, die fälschlicherweise als aus "Bambus" hergestellt angepriesen werden, in Wirklichkeit aber aus Kunststoff sind, werden aufgefordert, den Einzelhändler zu kontaktieren oder sich an die Internet-Plattform zu wenden, wenn sie online eingekauft haben.
Rechtlicher und gesundheitlicher Hintergrund
Kunststoffmaterialien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, dürfen nur mit Stoffen hergestellt werden, die einer wissenschaftlichen Risikobewertung unterzogen und gemäß der Verordnung (EU) 10/2011 zugelassen wurden. Die meisten pflanzlichen Zusatzstoffe, darunter auch Bambus, wurden für ihre Verwendung in Kunststoffen nicht durch die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA auf ihre Sicherheit geprüft und zugelassen. Einige können daher ein Gesundheitsrisiko darstellen. Der Zusatz von Bambus zu Kunststoffartikeln/Lebensmittelkontaktmaterialien kann zu einem beschleunigten Abbau des Kunststoffs und zur Freisetzung von Formaldehyd und Melamin (=Stoffe, die bei der Herstellung des Kunststoffs verwendet werden) in Lebensmitteln führen. Eine anhaltende Exposition gegenüber den erhöhten Formaldehyd- und Melamingehalten kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Außerdem handelt es sich um irreführende Werbung, die den Verbraucher:innen vorgaukelt, sie würden „umweltfreundliche“, „kompostierbare“ oder „natürliche“ Produkte kaufen. Oft sind diese Kunststoffprodukte weder nachhaltig noch recycelbar.
Weitere Einzelheiten und Verbraucher:innen-Tipps finden Sie auf der Website der EU-Kommission