Ab 21. September 2023 kommt es mit der VO (EU) 2023/1674 zu einer Änderung der VO (EU) 2021/630 hinsichtlich der Aufnahme bestimmter kakaohaltiger Brotaufstriche und kakaohaltiger Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, bestimmter aus Getreide gewonnener Lebensmittel oder Getreideerzeugnisse, bestimmter aus Reis oder anderem Getreide gewonnener Lebensmittel, bestimmter Chips sowie bestimmter Soßen und Würzmittel in die Liste der zusammengesetzten Erzeugnisse, die von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommen sind, und zur Änderung der Anhänge I und III der VO (EU) 2019/2122.
Erweiterung von zusammengesetzten Erzeugnissen, die von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommen sind
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