Da Heimtiere erst ab einem Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Heimtiere aus Drittstaaten, die im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 genannt sind, somit erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen.
Aus allen anderen Drittländern, die nicht im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 genannt sind, ist eine Einreise, wenn die Einreisebedingungen erfüllt sind, de facto erst ab einem Mindestalter von 7 Monaten möglich.
Dies gilt auch bei der Einreise aus Drittstaaten über Österreich in andere EU-Mitgliedsstaaten, welche die Ausnahmemöglichkeiten für Tiere unter 12 Wochen noch vorsehen. Davon ausgenommen wäre lediglich ein Umsteigen bei einer Flugreise aus einem Drittland zu einem Direktflug in einen der Mitgliedstaaten, die diese Ausnahmen noch zur Anwendung bringen. Eine etwaige Weiterreise durch Österreich mit anderen Verkehrsmitteln ist nicht erlaubt.