Die Details zum Kontrollverfahren bei der Einfuhr von biologischen Erzeugnissen finden Sie unter Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) - BIO. Die Zollbehörden können einer Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von biologischen Erzeugnissen ausschließlich gegen Vorlage der Bio-Kontrollbescheinigung (COI) zulassen (vgl. Artikel 9 VO(EU) 2021/2306).
Einfuhr von biologischen Erzeugnissen nach Österreich
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