Behördenübergreifende “Aktion scharf!” gegen Afrikanische Schweinepest

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Bei Schwerpunkkontrollen wurde die Einfuhr von rund 8,2 Tonnen Fleischprodukten in einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit des BAVG mit dem Zoll Österreich (ZAÖ), dem Gesundheitsministerium (BMSGPK) und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) verhindert.

Die Zusammenarbeit der Veterinär- und Zollbehörden ist ein wichtiger Beitrag für den Schutz der Tiergesundheit und somit der Wirtschaft in Österreich. Insbesondere im Ferienreiseverkehr wurde die unerlaubte Mitnahme von tierischen Produkten kontrolliert. Gefahndet wurde vor allem nach Schweinefleisch und Wurstwaren aus Drittstaaten, um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Derzeit sind 13 Länder in Europa von ASP-Ausbrüchen betroffen. Die indirekte Einfuhr von Fleisch und Fleischprodukten durch Menschen aus den betroffenen Staaten im Süden und Osten Europas stellt ein großes Risiko für Österreich dar.

Einfuhrverbot für Fleischprodukte aus Nicht-EU-Staaten 

Die Kontrollen schaffen bei Reisenden auch Bewusstsein, dass die Mitnahme von Fleisch und Fleischprodukten aus Nicht-EU-Staaten ein Risiko darstellt und deshalb nicht zulässig ist. Ein besonderes Risiko stellen Fleisch und Wurst aus privater Erzeugung dar, die keiner veterinärbehördlichen Kontrolle unterzogen wurden. Im Zuge der Kontrollen wurden 220 Verstöße festgestellt. Bei den Aufgriffen wurden 8.151 Kilogramm illegal eingeführte Fleischprodukte zum Großteil aus Serbien, Albanien, dem Kosovo und Moldawien gestoppt, davon waren 3.090 Kilogramm potentiell gefährliches Schweinefleisch. Sämtliche durchgeführten Labor-Untersuchungen von insgesamt 69 Proben (Wurst, Schinken, Speck, Rohfleisch) auf die ASP ergaben keine positiven Testungen auf das Virus.  

Appell vor Reisen in Herbstferien

Verzichten Sie auf die Mitnahme von Lebensmitteln aus Schweine- und Wildschweinfleisch aus den betroffenen Ländern. Essen Sie lokale Spezialitäten vor Ort und vermeiden Sie nach Möglichkeit jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen. Der Mensch kann die ASP durch virusbelastete Lebensmittel über weite Strecken verbreiten, wenn beispielsweise infizierte Fleisch-, Wurst- oder Speiseabfälle achtlos entsorgt und von Wildschweinen aufgefressen werden. Für den Menschen ist das Virus keine Gesundheitsgefahr, für infizierte Hausschweine und Wildschweine endet die Afrikanische Schweinepest meist tödlich. 

>> Presseaussendung zur behördenübergreifenden Kontrollaktion

>> Weiterführende fachliche Informationen finden Sie auf den Webseiten des Gesundheitsministeriums KVG und der AGES.

>> Aktuelle Informationen zu Tierseuchen-Situation