Mit 30.11.2022 endet die verlängerte Übergangsfrist bzgl. der Verwendung handschriftlich unterfertigter Kontrollbescheinigungen (COI). Ab 1.12.2022 müssen alle Kontrollbescheinigungen (COI) gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2306/2021 mittels elektronischen Siegel (eSeal) seitens der Kontrollstelle/Kontrollbehörde im jeweiligen Drittland unterfertigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Delegierte Verordnung (EU) 2306/2021 keine Ausnahmemöglichkeiten von dieser Verpflichtung vorsieht.