Sendungen von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen der VO (EU) 2019/1793 i.d.g.F. aufgeführt sind, werden an Grenzkontrollstellen bei ihrem Eintritt in die Europäische Union und an den Kontrollstellenvorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen unterzogen. In der nunmehr 7. Überarbeitung der VO (EU) 2019/1793 wurde neben den Anpassungen in den Anhängen auch das Bescheinigungsmuster angepasst.
Bitte beachten Sie die mit der VO (EU) 2023/174 einhergehenden aktuellen Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates.