Internetkontrolle

Das Einkaufsverhalten wird durch den Trend der zunehmenden Digitalisierung nachhaltig verändert. Österreichische Verbraucher:innen kaufen immer öfter Lebensmittel und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Kosmetik und Spielzeug im Internet. Damit einher steigt jedoch auch die Möglichkeit, dass Verbraucher:innen bei ihren Einkäufen im Internet auf Produkte treffen könnten, durch welche sie einer Gesundheitsgefahr oder Täuschung ausgesetzt wären. Zwecks Sicherstellung eines hohen Maßes an Verbraucher:innenschutz ist der Internethandel genauso wie der “reguläre” stationäre Handel rechtlichen Vorgaben unterworfen und unterliegt einer risikobasierten amtlichen Überwachung.

Produkte werden oftmals über Bundesgrenzen hinaus österreich-, EU- oder auch weltweit vertrieben. Aus diesem Grund war es notwendig für eine zielgerichtete Überwachung des Onlinemarktes eine effiziente behördliche Kontrollstruktur zu etablieren. Seit 1.1.2022 übernimmt das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (BAVG) in seinem Zuständigkeitsbereich Teile der behördlichen Internetkontrolle in Österreich. Gemäß § 6c Abs 1 Z 4 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (BGBl. I Nr. 63/2002, GESG) ist das BAVG die zuständige Behörde für die amtliche Kontrolle sämtlicher Waren, die dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (BGBl. I Nr. 13/2006; LMSVG) unterliegen und über das Internet oder andere Fernabsatzkanäle aus Vertragsstaaten der EU, EWR-Staaten oder Drittstaaten in Österreich zum Verkauf angeboten werden.

Die Kontrolltätigkeiten des BAVG betreffen sämtliche Internetanbieter von Waren, deren Unternehmenssitz außerhalb von Österreich, im europäischen Binnenmarkt und Drittstaaten, liegt, welche jedoch ihre Waren österreichischen Verbraucher:innen zum Verkauf anbieten. In Abgrenzung zur Zuständigkeit des BAVG verbleibt die behördliche Kontrollkompetenz für den Onlinehandel von österreichischen Anbietern bei der schon bisher zuständigen Landesbehörde (Landeshauptmann). Das BAVG ist zuständig für die risikobasierte Kontrolle des Onlinehandels von folgenden Warengruppen, soweit es den europäischen Binnenmarkt und Drittstaaten betrifft:

  • Lebensmittel (inklusive Nahrungsergänzungsmittel)
  • Wasser für den menschlichen Gebrauch
  • Gebrauchsgegenstände und
  • kosmetische Mittel

Die Aufgaben des BAVG betreffend den Onlinehandel umfassen unter anderem folgende Tätigkeiten:

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Internetkontrolle:

  • Official Controls Regulation der EU (OCR)
  • Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
  • Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG